Objektsicherheitsprüfung B1300

Das Pickerl für's Haus

Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern. Die Objektsicherheitsüberprüfung ÖNORM B 1300 durch die ASE Facility Services GmbH trägt zur Sicherheit für Personen und deren Eigentum bei.

In der Vergangenheit oblag es vorrangig dem individuellen Verantwortungsbewusstsein der Objekteigentümer- bzw. Objektvermieter und deren Erfüllungsgehilfen, für die Objektsicherheit Sorge zu tragen. Die Überprüfung der ÖNORM B 1300 durch die ASE Facility Services GmbH aus Graz-Umgebung, nimmt Ihnen diese Last ab. Wir führen die Objektsicherheitsprüfung nach aktuell vorliegenden Vorgaben durch und erstellen ein ausführliches Protokoll.

Ziel der vorliegenden ÖNORM B 1300 ist es, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten eine Orientierungshilfe in Form von standardisierten Verfahrensregeln zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen für wiederkehrende Sichtkontrollen als präventives Objektsicherheitsinstrument treffen zu können. Weiters sollen Verantwortliche auf Art und Umfang der sich aus einem Wohngebäude erwachsenden Gefahrenquellen aufmerksam gemacht und für die aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, ÖNORMEN u. dgl. sich ergebenden Kontrollpflichten und zerstörungsfreien Sichtprüfungen sensibilisiert werden.

Die regelmäßige Sichtprüfung von Bauteilen und Ausstattungen kann Gefährdungsbereiche (sichtbare Veränderungen und Mängel) aufzeigen. Eine regelmäßig wiederkehrende Objektsicherheitsprüfung und Begutachtung samt der gegebenenfalls erforderlichen Beseitigung von Schäden dient langfristig gesehen der Erhaltung des Hauses. Die vorliegende ÖNORM B 1300 stellt ein technisches Regelwerk und eine praxisorientierte Empfehlung zur ganzheitlichen Betrachtung der Objektsicherheit in Wohngebäuden dar.

Gleichzeitig soll durch eine strukturierte Dokumentation für alle Elemente eines Wohngebäudes die Prüfroutinen vor Ort effizient durchgeführt und dargestellt werden können.

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