Aufzugswart

Aufsicht, Kontrolle und Personenbefreiung

Als Betreiber einer Aufzugsanlage ist man gesetzlich dazu verpflichtet, diese von einer beauftragten Person beaufsichtigen zu lassen. Hierzu ist eine fachspezifische Ausbildung durch einen Wartungsfachbetrieb oder eine Überwachungsstelle notwendig. Neben der Instandhaltung leistet dieser zusätzlich einen Beitrag zum sicheren Betrieb Ihres Aufzugs.

Unsere Experten sorgen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugslage und sind für jede Situation bestens geschult. Mögliche Gefährdungen werden protokolliert und die bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage wird laufend überprüft und gibt Ihnen Sicherheit.

Unsere Leistungen

Folgende Pflichten werden von unserem Aufzugswart präzise erfüllt:

  • Beaufsichtigung der Aufzugsanlage
  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Aufzugsanlage
  • Befreiung eingeschlossener Personen

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Unsere Mitarbeiter sind unter den unten angeführten Bürozeiten für Sie da.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in Notfällen unter der kostenfreien Servicehotline.

Montag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Samstags, Sonntags und Feiertags ist unser Büro nicht besetzt.