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Winterdienst in Wien

Alle 23 Bezirke · Räumpflicht 6 bis 22 Uhr

ASE Facility Services übernimmt den Winterdienst für Liegenschaften im gesamten Wiener Stadtgebiet und im niederösterreichischen Umland: Gehsteig, Hauszugang, Zufahrt und Parkflächen. Damit geht die gesetzliche Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns über, dokumentiert für jeden einzelnen Einsatz. Der Stützpunkt für den Wiener Raum liegt in Leobersdorf.

Mitarbeiter von ASE Facility Services bei der Schneeräumung eines Gehsteigs
  • Räumpflicht von 6 bis 22 Uhr übernommen
  • Bereitschaft von 1. November bis 15. April
  • Streugut nach Winterdienst-Verordnung 2003
  • Jeder Räum- und Streueinsatz dokumentiert

Warum ASE

Was guten Winterdienst ausmacht

Alle 23 Bezirke

Wir räumen im gesamten Stadtgebiet, von der Inneren Stadt über Favoriten und Simmering bis Floridsdorf, Donaustadt und Liesing. Dazu das niederösterreichische Umland von Schwechat und Klosterneuburg über Mödling und Vösendorf bis Baden und Wiener Neustadt.

Winterdienst-Verordnung 2003 eingehalten

Wien schreibt vor, welches Streugut auf welcher Fläche verwendet werden darf: für Gehsteige Splitt mit einer Körnung von 2 bis 4 Millimetern, Auftaumittel nicht im Umkreis von zehn Metern rund um unversiegelte Flächen. Wir streuen entsprechend und halten fest, welches Mittel wo eingesetzt wurde.

Abstimmung mit der Hausverwaltung

In Wien liegt die Räumpflicht meist bei der Eigentümergemeinschaft, die Organisation bei der Hausverwaltung. Wir klären vor der Saison, welche Flächen zur Liegenschaft gehören, wo die Zuständigkeit endet und wer im Winter Ansprechpartner ist.

Bereitschaft, nicht Einzeleinsätze

Die Leistung besteht in der durchgehenden Bereitschaft von 1. November bis 15. April, an Wochenenden und Feiertagen ebenso wie an Werktagen. Grundlage sind Wetterprognose und Kontrollfahrten, nicht der Blick aus dem Fenster.

Einkehrung während der Saison

Wien verlangt, dass Splitt nicht erst am Saisonende, sondern schon in Schönwetterperioden wieder eingekehrt wird. Wir nehmen die Zwischenkehrungen in die Tourenplanung auf und kehren nach Saisonende vollständig ab.

Jeder Einsatz dokumentiert

Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel werden je Einsatz festgehalten. Kommt es zu einem Sturz mit Verletzungsfolge, entscheidet in der Praxis diese Aufzeichnung – nicht die Erinnerung. ASE ist betrieblich haftpflichtversichert.

16
Jahre Erfahrung
145
Mitarbeitende
860
betreute Objekte
35 km
bis Wien-Zentrum
4,3
aus 53 Google-Bewertungen

Leistungsumfang

Leistungsverzeichnis Winterdienst

In der Regel beinhaltet das Angebot folgende Leistungen. Der verbindliche Umfang wird beim Vor-Ort-Termin festgelegt.

  • Schneeräumung von Gehsteigen, Zufahrten und Parkflächen
  • Streuung mit Splitt oder Salz nach Untergrund
  • Handräumung enger Bereiche und Eingänge
  • Bereitschaftsdienst und Kontrollfahrten
  • Schneeabtransport bei Platzmangel
  • Dokumentation der Einsätze für die Haftung

Preise

Was kostet Winterdienst in Wien?

Der Saisonpreis richtet sich nach der Länge des Gehsteigs, dem Anteil an Handarbeit und der Frage, wohin der Schnee kann. Verbindlich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin.

ab 225 € pro Saison, netto

270 € inkl. 20 % USt

Im Preis enthalten

  • Bereitschaft vom 1. November bis 15. April, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Räumung und Streuung im Rahmen der Pflicht von 6 bis 22 Uhr
  • Streugut nach Winterdienst-Verordnung 2003, für Gehsteige Körnung 2 bis 4 mm
  • Zwischenkehrungen in Schönwetterperioden und Splittkehrung nach Saisonende
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Streumittel

Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Maßgeblich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin – dieser ist wie das Angebot kostenlos und unverbindlich.

Entscheidungshilfe

Vorteile und Nachteile beim Outsourcing

Winterdienst lässt sich mit eigenem Personal und eigenem Gerät oder über einen Dienstleister abdecken. In Wien fällt die Entscheidung selten frei: Wo eine Hausverwaltung mehrere Liegenschaften in verschiedenen Bezirken betreut, ist eine eigene Mannschaft mit Bereitschaft rund um die Uhr praktisch nicht darstellbar. Die folgende Gegenüberstellung nennt die Punkte, die in der Praxis den Ausschlag geben – in beide Richtungen.

Top 5 Vorteile

  • Keine eigene Winterdienstmannschaft erforderlich Personal, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte werden vom Dienstleister bereitgestellt.
  • Bereitschaft bei Schnee und Glatteis Professionelle Winterdienstunternehmen organisieren Bereitschaftsdienste und reagieren abhängig von Wetter und Straßenverhältnissen.
  • Weniger organisatorischer Aufwand Wetterbeobachtung, Einsatzplanung, Streumittel und Dokumentation werden ausgelagert.
  • Professionelle Fahrzeuge und Ausrüstung Der Auftraggeber muss keine eigenen Schneepflüge, Streugeräte oder Spezialfahrzeuge anschaffen und warten.
  • Dokumentierte Leistungserbringung Professionelle Anbieter dokumentieren ihre Einsätze und unterstützen damit die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Leistungen.

Top 5 Nachteile

  • Abhängigkeit von der Einsatzorganisation des Dienstleisters Besonders bei starkem Schneefall müssen zahlreiche Objekte gleichzeitig betreut werden.
  • Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern Reaktionszeiten, Fahrzeugausstattung und Personalressourcen können sich deutlich unterscheiden.
  • Kosten können je nach Winter schwanken Bei einer Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen kann ein schneereicher Winter höhere Kosten verursachen.
  • Objektspezifische Anforderungen müssen klar definiert werden Zufahrten, Gehwege, Prioritätsflächen und Einsatzzeiten sollten bereits vor Saisonbeginn eindeutig festgelegt sein.
  • Kurzfristige Sonderleistungen müssen abgestimmt werden Zusätzliche Räumflächen oder außergewöhnliche Wetterereignisse können zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen.

Kennzahlen

Winterdienst in Zahlen

Alle Standorte, Stand August 2026.

Winterdienstflotte von ASE Facility Services: Pick-ups mit Schneepflug und Streuautomaten sowie die Mannschaft vor dem Betriebsgebäude
Fuhrpark und Mannschaft vor Saisonbeginn am Stützpunkt Feldkirchen bei Graz.
345 Objekte unter Vertrag
23 aktive Touren
40 Gemeinden im Einsatzgebiet
46 Mitarbeiter im Einsatz

Gut zu wissen

Winterdienst in Wien im Detail

Winterdienst ist unter den Leistungen der Gebäudebetreuung ein Sonderfall: Er entsteht nicht aus einem Wunsch nach Sauberkeit, sondern unmittelbar aus einer gesetzlichen Pflicht. Kommt jemand vor der Liegenschaft zu Sturz, geht es um Schadenersatz – und dann zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern ob sich das belegen lässt.

In Wien kommt eine zweite Ebene hinzu: Die Stadt regelt in einer eigenen Verordnung, welches Streugut auf welcher Fläche zulässig ist. Wer mit handelsüblichem Streusalz arbeitet, erfüllt damit unter Umständen die Räumpflicht und verstößt gleichzeitig gegen die Streumittelvorgaben.

Was das Gesetz in Wien verlangt

Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, betrifft die Pflicht einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes. Die Pflicht gilt an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen.

Sie kann schriftlich auf ein Winterdienstunternehmen übertragen werden. Der Eigentümer bleibt dabei nicht völlig außen vor: Er muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und darf offenkundige Versäumnisse nicht hinnehmen. Praktisch heißt das, dass die Dokumentation der Einsätze für beide Seiten der wichtigste Teil des Vertrags ist.

Winterdienst-Verordnung 2003: Streugut in Wien

Die Wiener Winterdienst-Verordnung 2003 regelt, was gestreut werden darf. Für Streusplitt gilt auf Gehsteigen eine Körnung von 2 bis 4 Millimetern, auf Fahrbahnen von 4 bis 8 Millimetern. Das Material muss eine hohe Abriebhärte haben, gewaschen, kantig, staubarm und trocken sein und darf keine bindigen oder schmierigen Bestandteile enthalten – gebrochenes Naturgestein also, kein Sand und kein Recyclingmaterial.

  • Auf Fußgängerflächen sind natrium- oder halogenidhaltige Auftaumittel im Umkreis von zehn Metern rund um unversiegelte Flächen wie Wiesen und Baumscheiben verboten
  • Als Auftaumittel ist Natriumchlorid nur als Feuchtsalz zulässig
  • Stickstoffhaltige Auftaumittel wie Harnstoff sind auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten
  • Splitt ist nicht nur nach der Saison, sondern schon in Schönwetterperioden während des Winters wieder einzukehren
  • Bei extremer Glatteisbildung kann das Salzverbot in den Schutzzonen bezirksweise oder für ganz Wien vorübergehend außer Kraft gesetzt werden

Für ein Wiener Zinshaus mit Baumscheiben vor dem Haus bedeutet das in der Regel: Splitt statt Salz. Wir halten im Angebot fest, welche Flächen der Liegenschaft in einer Schutzzone liegen, und dokumentieren je Einsatz das verwendete Mittel. Für Sie ist damit nachweisbar, dass geräumt und regelkonform gestreut wurde.

Dachlawinen und Eiszapfen sind eine eigene Pflicht

Die Pflicht endet nicht am Boden. Neben der Räumung des Gehsteigs verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass Schneewächten und Eisbildungen von Dächern entlang öffentlicher Verkehrsflächen entfernt werden. Adressat ist der Gebäudeeigentümer, und zwar unabhängig davon, ob ein Winterdienstvertrag besteht. Eine aufgestellte Warntafel verschiebt die Verantwortung nicht: Sie warnt, sie beseitigt nichts.

Im Wiener Altbaubestand ist das ein Thema mit eigenem Gewicht: steile Blechdächer, vorspringende Gesimse und Erker über dem Gehsteig führen bei Tauwetter regelmäßig zu Eiszapfen. Kritisch ist nicht der Frost, sondern der Wechsel nach mehreren kalten Tagen mit Neuschnee. Auf Wunsch nehmen wir die Kontrolle der Dachränder und Vordächer in die Winterdienstrunde auf und melden Auffälligkeiten. Die Entfernung wird gesondert vereinbart, weil sie je nach Dachform Hebebühne, Absturzsicherung oder eine kurzfristige Absperrung des Gehsteigs erfordert.

Bereitschaft ist die eigentliche Leistung

Wer Winterdienst einkauft, kauft keine Einsätze, sondern eine Entscheidung um vier Uhr morgens. Bis 6 Uhr müssen alle Objekte einer Tour fertig sein – in Wien heißt das, Fahrzeuge durch eine Stadt zu bewegen, in der die Reihenfolge der Adressen den Zeitplan bestimmt und nicht die Menge des Schnees. Deshalb wird die Tour vor der Saison gelegt und nicht in der Nacht improvisiert.

Hinzu kommt eine Wiener Eigenheit: Das Stadtklima sorgt dafür, dass Innenbezirke und Randlagen unterschiedliche Verhältnisse haben. Während in der Inneren Stadt bereits nasser Asphalt liegt, ist in Liesing oder Donaustadt noch Frost. Eine einzige Entscheidung für das ganze Stadtgebiet greift daher zu kurz – die Touren werden nach Lage getrennt beurteilt.

Wohin mit dem Schnee in dichter Bebauung

In den innerstädtischen Bezirken fehlt oft die Fläche, auf der der Schnee liegen bleiben kann. Gehsteige sind schmal, der Randstreifen ist mit Fahrzeugen belegt, Grünflächen sind Baumscheiben und damit keine Ablagefläche für salzhaltigen Schnee. Bei Objekten ohne Lagerfläche organisieren wir deshalb den Abtransport – planbar als Teil des Saisonvertrags oder als Einzelleistung bei größeren Schneemengen.

Beim Vor-Ort-Termin klären wir daher nicht nur die Flächen, sondern auch die Logistik: Wo darf der Schnee hin, wie ist die Zufahrt für Fahrzeug und Streugerät, gibt es einen Lagerplatz für den Splittvorrat. Diese drei Punkte bestimmen den Saisonpreis stärker als die Quadratmeterzahl.

Was wir übernehmen

Der Vertrag umfasst in der Regel mehr als den Gehsteig: Hauszugang und Durchfahrt, Zufahrt und Parkflächen, Tiefgaragenrampe, Innenhof, Müllplatz und die Wege zu Nebengebäuden. In Wiener Objekten ist der Anteil an Handarbeit hoch, weil Hauseingänge, Lichtschächte und Stiegenanlagen maschinell nicht erreichbar sind.

Wo wir die Hausbetreuung schon führen, ist der Winterdienst der kleinste Schritt: Die Flächen sind aufgenommen, die Schlüssel geregelt, der eingetragene Splitt wird von denselben Leuten aus dem Stiegenhaus gekehrt. Für Hausverwaltungen mit Objekten in mehreren Bezirken bleibt es dabei bei einem Vertrag und einem Berichtswesen.

Einsatzgebiet

Wo wir rund um Wien arbeiten

Betriebsgebäude von ASE Facility Services mit Firmenschild und Dienstfahrzeug

Nächster Stützpunkt

ASE Facility Services
Dornauer Straße 14, 2544 Leobersdorf

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Stadtteile

Innere Stadt · Leopoldstadt · Landstraße · Wieden · Margareten · Mariahilf · Neubau · Josefstadt · Alsergrund · Favoriten · Simmering · Meidling · Hietzing · Penzing · Rudolfsheim-Fünfhaus · Ottakring · Hernals · Währing · Döbling · Brigittenau · Floridsdorf · Donaustadt · Liesing

Umlandgemeinden

Schwechat · Klosterneuburg · Perchtoldsdorf · Vösendorf · Brunn am Gebirge · Mödling · Wiener Neudorf · Guntramsdorf · Traiskirchen · Baden · Bad Vöslau · Leobersdorf · Wiener Neustadt · Korneuburg · Gerasdorf

Wirtschaftsstandorte

Donau City · Quartier Belvedere · TownTown Erdberg · Business Park Vienna am Wienerberg · Muthgasse · Seestadt Aspern · Campus 21 Brunn am Gebirge · Airport Region Schwechat

Referenzen

Objekte, die wir betreuen

Ausgewählte Objekte aus unserem Portfolio – Beispiele für laufende Betreuung im gesamten Einsatzgebiet.

Brauquartier Puntigam in Graz – Winterdienst für Gehwege und Zufahrten im Wohn- und Büroquartier, betreut von ASE Facility Services

Graz-Puntigam

Brauquartier Puntigam

Räumung und Streuung der Zugänge, Gehwege und Fahrflächen im Wohn- und Büroquartier auf dem Areal der ehemaligen Brauerei.

Fallbeispiel ansehen
Space One in Graz-West – Winterdienst im Büro- und Gewerbekomplex, betreut von ASE Facility Services

Graz-West

Space One

Räumung und Streuung der Zufahrten und Gehflächen im Büro- und Gewerbekomplex im Westen der Stadt.

Fallbeispiel ansehen

Häufige Fragen zu Winterdienst in Wien

Was kostet Winterdienst in Wien?

Winterdienst beginnt bei ASE bei 225 Euro netto pro Saison, das entspricht 270 Euro inklusive Umsatzsteuer. Das ist eine Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Darüber wird nach Länge des Gehsteigs, Anteil der Handräumung, Vertragsform, Streugut und der Frage kalkuliert, ob der Schnee auf der Liegenschaft bleiben kann oder abtransportiert werden muss. Eine Saisonpauschale ist bei den meisten Objekten die günstigere Variante, weil sie die Bereitschaft einschließt. Wir sehen uns das Objekt an und legen ein Angebot mit fixem Saisonpreis vor – kostenlos und unverbindlich.

Wann muss in Wien geräumt und gestreut werden?

Nach § 93 Straßenverkehrsordnung von 6 bis 22 Uhr, an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen. Betroffen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft; fehlt ein Gehsteig, gilt die Pflicht für einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes. Bei Schneefall während dieser Zeit ist laufend nachzuräumen – ein einmaliger Einsatz in der Frühe genügt nicht.

Ist Salzstreuen in Wien erlaubt?

Eingeschränkt. Die Wiener Winterdienst-Verordnung 2003 verbietet natrium- und halogenidhaltige Auftaumittel auf Fußgängerflächen im Umkreis von zehn Metern rund um unversiegelte Flächen wie Wiesen und Baumscheiben; außerhalb dieser Schutzzonen ist Salz zulässig, allerdings nur als Feuchtsalz. Stickstoffhaltige Mittel wie Harnstoff sind auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Bei extremer Glatteisbildung kann das Verbot in den Schutzzonen bezirksweise oder für ganz Wien vorübergehend aufgehoben werden. Für ein Zinshaus mit Baumscheiben vor dem Haus bedeutet das in der Praxis: Splitt mit einer Körnung von 2 bis 4 Millimetern. Die Regelung unterscheidet sich von jener in Graz, wo Auftausalz auf Gehe- und Fahrflächen grundsätzlich untersagt ist.

Wird der Splitt wieder eingekehrt?

Ja, und in Wien nicht nur am Saisonende: Die Verordnung verlangt, dass Splitt schon während des Winters in Schönwetterperioden wieder eingekehrt wird, weil er sonst zermahlen wird und zur Staubbelastung beiträgt. Zwischenkehrungen sind deshalb Teil der Tourenplanung, die vollständige Kehrung erfolgt nach Saisonende. Wo Splitt in Hauseingänge und Stiegenhäuser getragen wird, ist ein dichteres Reinigungsintervall sinnvoll; bei Objekten, in denen wir auch die Hausbetreuung übernehmen, ist das ohnehin Teil der laufenden Reinigung.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehsteig stürzt?

Adressat der Pflicht ist der Liegenschaftseigentümer, bei Wohnungseigentum also die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Wird die Pflicht schriftlich auf ein Winterdienstunternehmen übertragen, hat dieses für die Erfüllung einzustehen; beim Eigentümer bleibt die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und zur Reaktion auf erkennbare Versäumnisse. Entschieden wird ein solcher Fall über die Beweislage, nicht über die Absicht – also darüber, ob für den Sturzzeitpunkt ein Einsatz belegt ist. Wir führen deshalb je Einsatz Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel und stellen die Aufzeichnung auf Anfrage bereit. ASE ist betrieblich haftpflichtversichert.

Sind Dachlawinen und Eiszapfen Teil des Winterdienstes?

Nicht automatisch. Die Räum- und Streupflicht betrifft Gehsteig und Zugänge; für Schneewächten und Eisbildungen am Dach besteht nach der Straßenverkehrsordnung eine eigene Pflicht der Gebäudeeigentümer. Im Altbaubestand mit Blechdächern, Gesimsen und Erkern über dem Gehsteig ist das ein reales Thema. Wir nehmen die Kontrolle der Dachränder und Vordächer auf Wunsch in die Winterdienstrunde auf und melden Eiszapfen oder Schneeüberhänge. Die Entfernung wird gesondert vereinbart, weil dafür je nach Dach eine Hebebühne, Absturzsicherung oder die Absperrung des Gehsteigs nötig ist. Eine Warntafel allein genügt nicht.

Was passiert bei Dauerschneefall?

Bei anhaltendem Schneefall wird mehrmals geräumt. Die Saisonpauschale schließt das ein; abgerechnet wird nicht pro Einsatz. Die Reihenfolge der Objekte in einer Tour ist vor der Saison festgelegt, damit sie nicht im Einzelfall entschieden werden muss. Bei außergewöhnlichen Schneemengen kommt der Abtransport hinzu, wenn auf der Liegenschaft keine Lagerfläche mehr frei ist.

Bis wann muss der Saisonvertrag abgeschlossen sein?

Am besten im Sommer oder Frühherbst. Die Saison beginnt am 1. November und endet am 15. April; die Touren werden davor gelegt, weil Personal, Fahrzeuge und Streumittelvorrat begrenzt sind. Eine Anfrage Ende Oktober trifft auf Touren, die im Stadtgebiet bereits belegt sein können – für ein zusätzliches Objekt muss dann die Reihenfolge einer ganzen Tour neu gerechnet werden. Bei einem Ausfall des bisherigen Dienstleisters übernehmen wir auch während der Saison, sofern eine Tour die Adresse mitnehmen kann.

Werden auch Parkplatz und Tiefgaragenzufahrt geräumt?

Ja. Über die gesetzliche Pflicht hinaus räumen wir Zufahrten, Parkflächen, Tiefgaragenzufahrten, Innenhöfe, Müllplätze und Zugänge zu Nebengebäuden. Diese Flächen gehören ins Angebot, weil dort ebenfalls eine Verkehrssicherungspflicht besteht – sie ergibt sich nicht aus der Straßenverkehrsordnung, sondern daraus, dass die Fläche zur Benutzung freigegeben ist.

Räumt ASE auch außerhalb Wiens?

Ja. Das Einsatzgebiet im Winterdienst umfasst rund 40 Gemeinden in vier Bundesländern, darunter Wien und Niederösterreich. Im Umland betreuen wir unter anderem Schwechat, Klosterneuburg, Perchtoldsdorf, Vösendorf, Brunn am Gebirge, Mödling, Wiener Neudorf, Guntramsdorf, Traiskirchen, Baden, Bad Vöslau, Leobersdorf, Wiener Neustadt, Korneuburg und Gerasdorf. Für Hausverwaltungen mit mehreren Liegenschaften ist das der praktische Vorteil: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Berichtswesen.

So läuft's ab

In vier Schritten zu Ihrem Service

  1. 1

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    Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

  2. 2

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    Wir besichtigen bei Bedarf Ihr Objekt und erstellen ein unverbindliches, transparentes Angebot.

  3. 3

    Start & Einschulung

    Wir stellen Ihr Team zusammen, schulen es ein und richten feste Ansprechpartner ein.

  4. 4

    Laufende Betreuung

    Sie genießen gleichbleibende Qualität – mit regelmäßiger Kontrolle und festem Ansprechpartner.

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Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht – wir sehen es uns an und melden uns mit einem unverbindlichen Angebot. Je nach Lage des Objekts sind wir in rund 35 Minuten bei Ihnen.

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Unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags

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