location_on Stützpunkt Marchtrenk · Räumpflicht 6 bis 22 Uhr
ASE Facility Services übernimmt den Winterdienst für Liegenschaften und Betriebsgelände in Linz und im oberösterreichischen Zentralraum: Gehsteig, Hauszugang, Zufahrt, Parkflächen und Verladebereiche. Damit geht die gesetzliche Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns über, dokumentiert für jeden einzelnen Einsatz. Der Stützpunkt liegt in Marchtrenk, rund zwanzig Kilometer westlich von Linz.
check Streugut nach Linzer Winterdienst-Verordnung
check Auch Betriebsgelände, Rampen und Lkw-Zufahrten
Warum ASE
Was guten Winterdienst ausmacht
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Stützpunkt im Zentralraum
Von Marchtrenk aus sind Linz, Wels und Traun in kurzer Fahrzeit erreichbar. Oberösterreich ist eines von vier Bundesländern, in denen wir Winterdienst leisten – das Einsatzgebiet ist gewachsen, nicht neu aufgebaut.
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Linzer Winterdienst-Verordnung eingehalten
Linz begrenzt die Salzmenge auf 20 Gramm pro Quadratmeter und Streueinsatz, verbietet vorbeugendes Streuen mit Ausnahme von Feuchtsalz und lässt nur Streugut mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimetern zu. Quarzsplitt, Quarzsand, Betonrecyclingsplitt, Schlacke und Asche sind ausnahmslos verboten.
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Erfahrung mit Betriebsgelände
Im oberösterreichischen Zentralraum liegen viele Objekte im Verbund mit Produktion und Logistik. Verladerampen, Lkw-Zufahrten und Mitarbeiterparkplätze haben andere Prioritäten und andere Zeitfenster als ein Wohnhausgehsteig – wir legen sie vor der Saison einzeln fest.
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Bereitschaft, nicht Einzeleinsätze
Die Leistung besteht in der durchgehenden Bereitschaft von 1. November bis 15. April, an Wochenenden und Feiertagen ebenso wie an Werktagen. Grundlage sind Wetterprognose und Kontrollfahrten, nicht der Blick aus dem Fenster.
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Splittkehrung inklusive
Sobald das Streugut nicht mehr nötig ist, muss es entfernt werden – auch von den angrenzenden unversiegelten Flächen. Das Verschieben von Splitt vom Gehsteig auf die Fahrbahn ist in Linz ausdrücklich unzulässig. Die Kehrung ist Teil des Saisonvertrags.
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Jeder Einsatz dokumentiert
Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel werden je Einsatz festgehalten. Kommt es zu einem Sturz mit Verletzungsfolge, entscheidet in der Praxis diese Aufzeichnung – nicht die Erinnerung. ASE ist betrieblich haftpflichtversichert.
verified
16
Jahre Erfahrung
groups
145
Mitarbeitende
apartment
860
betreute Objekte
near_me
20 km
bis Linz-Zentrum
star
4,3
aus 53 Google-Bewertungen
Leistungsumfang
Leistungsverzeichnis Winterdienst
In der Regel beinhaltet das Angebot folgende Leistungen. Der verbindliche Umfang wird beim Vor-Ort-Termin festgelegt.
check_circleSchneeräumung von Gehsteigen, Zufahrten und Parkflächen
check_circleStreuung mit Splitt oder Salz nach Untergrund
check_circleHandräumung enger Bereiche und Eingänge
check_circleBereitschaftsdienst und Kontrollfahrten
check_circleSchneeabtransport bei Platzmangel
check_circleDokumentation der Einsätze für die Haftung
Preise
Was kostet Winterdienst in Linz?
Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil an Handarbeit und den Prioritäten, in welcher Reihenfolge geräumt sein muss. Verbindlich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin.
ab 225 € pro Saison, netto
270 € inkl. 20 % USt
Im Preis enthalten
Bereitschaft vom 1. November bis 15. April, auch an Wochenenden und Feiertagen
Räumung und Streuung im Rahmen der Pflicht von 6 bis 22 Uhr
Streugut nach Linzer Winterdienst-Verordnung, Körnung 2 bis 8 mm
Splittkehrung nach Saisonende, einschließlich der angrenzenden Flächen
Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Streumittel
Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Maßgeblich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin – dieser ist wie das Angebot kostenlos und unverbindlich.
Entscheidungshilfe
Vorteile und Nachteile beim Outsourcing
Winterdienst lässt sich mit eigenem Personal und eigenem Gerät oder über einen Dienstleister abdecken. Auf Betriebsgeländen im Zentralraum stellt sich die Frage zugespitzt: Eigenes Personal ist vor Ort und kennt die Fläche, muss aber für Bereitschaft und Nachtstunden eingeplant und bezahlt werden – auch in Wintern, in denen kaum Schnee fällt. Die folgende Gegenüberstellung nennt die Punkte, die in der Praxis den Ausschlag geben – in beide Richtungen.
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Top 5 Vorteile
addKeine eigene Winterdienstmannschaft erforderlichPersonal, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte werden vom Dienstleister bereitgestellt.
addBereitschaft bei Schnee und GlatteisProfessionelle Winterdienstunternehmen organisieren Bereitschaftsdienste und reagieren abhängig von Wetter und Straßenverhältnissen.
addWeniger organisatorischer AufwandWetterbeobachtung, Einsatzplanung, Streumittel und Dokumentation werden ausgelagert.
addProfessionelle Fahrzeuge und AusrüstungDer Auftraggeber muss keine eigenen Schneepflüge, Streugeräte oder Spezialfahrzeuge anschaffen und warten.
addDokumentierte LeistungserbringungProfessionelle Anbieter dokumentieren ihre Einsätze und unterstützen damit die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Leistungen.
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Top 5 Nachteile
removeAbhängigkeit von der Einsatzorganisation des DienstleistersBesonders bei starkem Schneefall müssen zahlreiche Objekte gleichzeitig betreut werden.
removeQualitätsunterschiede zwischen AnbieternReaktionszeiten, Fahrzeugausstattung und Personalressourcen können sich deutlich unterscheiden.
removeKosten können je nach Winter schwankenBei einer Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen kann ein schneereicher Winter höhere Kosten verursachen.
removeObjektspezifische Anforderungen müssen klar definiert werdenZufahrten, Gehwege, Prioritätsflächen und Einsatzzeiten sollten bereits vor Saisonbeginn eindeutig festgelegt sein.
removeKurzfristige Sonderleistungen müssen abgestimmt werdenZusätzliche Räumflächen oder außergewöhnliche Wetterereignisse können zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen.
Kennzahlen
Winterdienst in Zahlen
Alle Standorte, Stand August 2026.
Fuhrpark und Mannschaft vor Saisonbeginn am Stützpunkt Feldkirchen bei Graz.
345Objekte unter Vertrag
23aktive Touren
40Gemeinden im Einsatzgebiet
46Mitarbeiter im Einsatz
Gut zu wissen
Winterdienst in Linz im Detail
Winterdienst unterscheidet sich von jeder anderen Leistung der Gebäudebetreuung dadurch, dass er direkt aus dem Gesetz folgt, nicht aus einer Vereinbarung. Stürzt jemand vor der Liegenschaft, geht es um Schadenersatz gegen den Eigentümer. Entscheidend im Streitfall ist deshalb nicht die Absicht, sondern der Nachweis, wann tatsächlich geräumt wurde.
In Linz kommt eine zweite Ebene hinzu: Die Stadt hat 2005 eine eigene Winterdienst-Verordnung erlassen, die Streumittel, Mengen und den Zeitpunkt des Streuens regelt. Sie ist strenger, als viele annehmen – und sie betrifft nicht nur die Wahl des Materials, sondern auch die verbreitete Praxis, vorsorglich zu streuen.
gavel Was das Gesetz in Linz verlangt
Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, betrifft die Pflicht einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes. Die Pflicht gilt an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen.
Für Flächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen – Mitarbeiterparkplätze, Innenhöfe, Verladebereiche –, ergibt sich die Pflicht nicht aus der Straßenverkehrsordnung, sondern aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Fläche zur Benutzung freigibt, muss sie in verkehrssicherem Zustand halten. Praktisch macht das keinen Unterschied im Aufwand, wohl aber bei der Frage, welche Flächen in den Vertrag gehören.
rule Winterdienst-Verordnung Linz: Was erlaubt ist
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. Oktober 2005 regelt die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln. Sie gilt für Flächen, die dem öffentlichen Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, und gibt den Grundsatz vor, dass Streumittel nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zu verwenden sind. Vor dem Streuen ist die Fläche soweit möglich von Schnee zu befreien – gestreut wird auf geräumten Boden, nicht auf die Schneedecke.
Vorbeugendes Streuen ist ausnahmslos verboten; einzige Ausnahme ist Feuchtsalz auf Flächen für den Fahrzeugverkehr, wenn die Wetterprognose es erfordert
Auf Gehsteigen und Gehwegen sind Auftaumittel im Abstand von zehn Metern zu unversiegelten Bodenflächen verboten – ausgenommen sind unter anderem Brücken, Haltestellenbereiche, Behindertenrampen, Stiegenanlagen und Gehsteige mit mehr als 10 % Gefälle
Die Salzmenge darf 20 Gramm pro Quadratmeter und Streueinsatz nicht übersteigen, das entspricht etwa einem Esslöffel
Verboten sind stickstoffhaltige Auftaumittel sowie Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt
Zulässiges Streugut hat eine Körnung von 2 bis 8 Millimetern – feineres und gröberes Material ist unzulässig
Mit Salz verunreinigter Schnee darf nicht auf unversiegelten Bodenflächen abgelagert werden
Sobald das Streugut nicht mehr erforderlich ist, sind die Flächen und die angrenzenden unversiegelten Böden zu reinigen; das Verlagern von Splitt vom Gehsteig auf die Fahrbahn ist unzulässig
Bei extremer Glatteisbildung treten die Salzverbote außer Kraft, wenn erlaubte Mittel wirkungslos sind; die Stadt gibt das über Rundfunk und Fernsehen bekannt. Ein Verstoß gegen die Verordnung ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro geahndet werden. Wir halten im Angebot fest, welche Flächen der Liegenschaft im Zehn-Meter-Bereich zu unversiegelten Böden liegen, und dokumentieren je Einsatz das verwendete Mittel.
roofing Dachlawinen und Eiszapfen sind eine eigene Pflicht
Neben der Fläche ist auch das Dach Gegenstand einer Pflicht: Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Schneewächten und Eisbildungen von Dächern entlang öffentlicher Verkehrsflächen entfernt werden. Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer, unabhängig davon, ob ein Winterdienstvertrag besteht. Ein Warnschild allein erfüllt die Pflicht nicht – es weist auf die Gefahr hin, statt sie zu beseitigen.
Bei Hallen und Betriebsgebäuden kommt ein zweiter Punkt hinzu: große, flach geneigte Blechdächer tragen erhebliche Schneelasten und entladen sich bei Tauwetter über Eingängen, Fluchtwegen und Verladezonen. Auf Wunsch nehmen wir die Kontrolle der Dachränder und Vordächer in die Winterdienstrunde auf und melden Auffälligkeiten. Die Entfernung wird gesondert vereinbart, weil sie je nach Dachform Hebebühne, Absturzsicherung oder eine kurzfristige Absperrung erfordert.
notifications_active Bereitschaft ist die eigentliche Leistung
Bezahlt wird im Winterdienst nicht die Räumung, sondern die Verfügbarkeit. Die Kosten entstehen in Nächten, in denen nichts passiert: Prognose einholen, kontrollieren, Fahrer und Fahrzeug bereithalten. Bei einem Betrieb, dessen erste Schicht um 6 Uhr beginnt, muss diese Entscheidung spätestens um vier Uhr gefallen sein – und sie muss auch dann fallen, wenn am Ende nicht ausgefahren wird.
Im Zentralraum liegt ein zusätzlicher Grenzfall in der Lage selbst: Nebel und Feuchtigkeit aus dem Donautal führen zu Reifglätte auf Flächen, die trocken aussehen. Diese Nächte sind gefährlicher als ein angekündigter Schneefall, weil niemand mit Glätte rechnet – und sie sind der Grund, warum Kontrollfahrten zum Leistungsumfang gehören.
forklift Betriebsgelände: Rampen, Zufahrten und Fluchtwege
Auf einem Betriebsgelände ist die Reihenfolge entscheidend. Vor Schichtbeginn müssen Mitarbeiterparkplatz und Zugang frei sein, vor der ersten Anlieferung die Lkw-Zufahrt und die Verladerampe, und Fluchtwege sowie Zugänge zu Löschwasseranschlüssen dürfen zu keinem Zeitpunkt zugeschoben sein. Diese Prioritäten legen wir vor der Saison mit der Betriebsleitung fest und halten sie im Einsatzplan fest.
Rampen und Gefällestrecken sind dabei der kritische Punkt: Sie brauchen häufiger Streugut als ebene Flächen und fallen zugleich unter die Ausnahmen der Verordnung, weil Splitt bei starkem Gefälle allein nicht ausreicht. Wo Feuchtsalz zulässig ist, wird die Menge dokumentiert – auch das ist Teil der Verordnung.
checklist Was wir übernehmen
Auf einer Liegenschaft im Zentralraum kommen zum Gehsteig meist größere Flächen als in der Stadt: Mitarbeiterparkplatz, Werkszufahrt, Verladebereich, Hofeinfahrt, Tiefgaragenrampe, Müllplatz und die Wege zu Nebengebäuden. Der maschinelle Anteil ist dadurch höher, die Handarbeit konzentriert sich auf Eingänge, Stiegen und Rampen.
Bei Objekten, die wir ganzjährig betreuen, entfällt die Einweisung: Flächen, Zufahrten und Prioritäten sind aufgenommen, im Sommer übernehmen dieselben Leute Außenanlagen und Kehrdienst. Für Betriebe mit mehreren Standorten in Oberösterreich läuft die Abstimmung über eine Objektleitung, auch wenn Linz, Wels und Steyr im selben Vertrag stehen.
Winterdienst beginnt bei ASE bei 225 Euro netto pro Saison, das entspricht 270 Euro inklusive Umsatzsteuer. Das ist eine Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Darüber wird nach zu räumender Fläche, Anteil der Handräumung, Prioritätsflächen, Vertragsform und Streugut kalkuliert. Eine Saisonpauschale ist bei den meisten Objekten die günstigere Variante, weil sie die Bereitschaft einschließt; die Abrechnung nach Einsatz lohnt sich nur bei sehr kleinen Flächen. Wir sehen uns das Objekt an und legen ein Angebot mit fixem Saisonpreis vor – kostenlos und unverbindlich.
Wann muss in Linz geräumt und gestreut werden?
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Nach § 93 Straßenverkehrsordnung von 6 bis 22 Uhr, an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen. Betroffen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft; fehlt ein Gehsteig, gilt die Pflicht für einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes. Für Betriebsflächen, Parkplätze und Innenhöfe gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht – wer eine Fläche zur Benutzung freigibt, muss sie sicher halten.
Ist Salzstreuen in Linz erlaubt?
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Eingeschränkt. Die Linzer Winterdienst-Verordnung vom 20. Oktober 2005 verbietet Auftaumittel auf Gehsteigen und Gehwegen im Abstand von zehn Metern zu unversiegelten Bodenflächen; ausgenommen sind unter anderem Brücken, Haltestellenbereiche, Behindertenrampen, Stiegenanlagen und Gehsteige mit mehr als 10 % Gefälle. Wo Salz zulässig ist, dürfen 20 Gramm pro Quadratmeter und Streueinsatz nicht überschritten werden – etwa ein Esslöffel. Vorbeugendes Streuen ist ausnahmslos verboten, einzige Ausnahme ist Feuchtsalz auf Fahrzeugflächen. Verboten sind außerdem stickstoffhaltige Mittel sowie Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe bis 218 Euro geahndet werden.
Welches Streugut wird in Linz verwendet?
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Abstumpfendes Streugut mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimetern – feineres und gröberes Material ist nach der Verordnung unzulässig, ebenso Quarzsplitt, Quarzsand, Betonrecyclingsplitt, Schlacke und Asche. Auf Flächen für den Fahrzeugverkehr, auf denen Auftaumittel erlaubt sind, ist Feuchtsalz zu verwenden. Welche Fläche der Liegenschaft in welche Kategorie fällt, halten wir im Angebot fest, damit im Winter nicht im Einzelfall entschieden werden muss.
Wird der Splitt nach dem Winter wieder aufgekehrt?
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Ja, die Splittkehrung ist Teil des Saisonvertrags. Die Verordnung verlangt die Reinigung, sobald das Streugut nicht mehr erforderlich ist, und zwar einschließlich der angrenzenden unversiegelten Bodenflächen. Ausdrücklich unzulässig ist es, Splitt vom Gehsteig auf die Fahrbahn zu verlagern. Wo Splitt über den Winter in Eingänge und Stiegenhäuser getragen wird, ist eine Zwischenkehrung sinnvoll; bei Objekten, in denen wir auch die Hausbetreuung übernehmen, ist das ohnehin Teil der laufenden Reinigung.
Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehsteig stürzt?
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Die Pflicht liegt beim Liegenschaftseigentümer, auf Betriebsgeländen zusätzlich beim Betreiber, der die Fläche zur Benutzung freigibt. Durch schriftliche Übertragung auf ein Winterdienstunternehmen geht die Erfüllung über; die Auswahlverantwortung bleibt. Weil in Linz auch Streumittel und Streumenge vorgeschrieben sind, umfasst der Nachweis mehr als die Uhrzeit: Wir halten je Einsatz auch Mittel und Menge fest. Bei einem Arbeitsunfall auf dem Betriebsgelände ist diese Aufzeichnung zugleich die Grundlage für die Meldung an die Arbeitsinspektion. ASE ist betrieblich haftpflichtversichert.
Sind Dachlawinen und Eiszapfen Teil des Winterdienstes?
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Nicht automatisch. Die Räum- und Streupflicht betrifft Gehsteig und Zugänge; für Schneewächten und Eisbildungen am Dach besteht nach der Straßenverkehrsordnung eine eigene Pflicht der Gebäudeeigentümer. Bei Hallen mit großen, flach geneigten Blechdächern ist das besonders relevant, weil sich die Schneelast bei Tauwetter über Eingängen und Verladezonen entlädt. Wir nehmen die Kontrolle der Dachränder auf Wunsch in die Winterdienstrunde auf und melden Auffälligkeiten. Die Entfernung wird gesondert vereinbart. Eine Warntafel allein genügt nicht.
Was passiert bei Dauerschneefall?
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Bei anhaltendem Schneefall wird mehrmals geräumt. Die Saisonpauschale schließt das ein; abgerechnet wird nicht pro Einsatz. Die Reihenfolge der Objekte und der Flächen innerhalb eines Objekts ist vor der Saison festgelegt – auf Betriebsgeländen also, ob zuerst der Mitarbeiterparkplatz oder die Verladerampe frei sein muss. Bei außergewöhnlichen Schneemengen kommt der Abtransport hinzu.
Bis wann muss der Saisonvertrag abgeschlossen sein?
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Idealerweise vor dem Herbst. Die Saison läuft vom 1. November bis 15. April, die Touren stehen davor. Bei Betriebsgeländen kommt ein weiterer Grund für den frühen Abschluss hinzu: Prioritätsflächen, Zeitfenster vor Schichtbeginn und die Frage, wo der Schnee gelagert werden darf, brauchen eine Begehung mit der Betriebsleitung – im Oktober ist das schwerer zu terminisieren als im Juli. Bei Ausfall des bisherigen Dienstleisters übernehmen wir auch während der Saison.
Räumt ASE auch außerhalb von Linz?
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Ja. Oberösterreich ist eines von vier Bundesländern, in denen wir Winterdienst leisten; der Stützpunkt Marchtrenk deckt den Zentralraum ab. Betreut werden unter anderem Wels, Traun, Leonding, Ansfelden, Enns, Marchtrenk, Steyr, Steyregg und Pasching. Für Verwaltungen und Betriebe mit mehreren Standorten ist das der praktische Vorteil: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Berichtswesen.
So läuft's ab
In vier Schritten zu Ihrem Service
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Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
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Kostenloses Angebot
Wir besichtigen bei Bedarf Ihr Objekt und erstellen ein unverbindliches, transparentes Angebot.
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Start & Einschulung
Wir stellen Ihr Team zusammen, schulen es ein und richten feste Ansprechpartner ein.
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Laufende Betreuung
Sie genießen gleichbleibende Qualität – mit regelmäßiger Kontrolle und festem Ansprechpartner.
Kontakt
Winterdienst in Linz anfragen
Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht – wir sehen es uns an und
melden uns mit einem unverbindlichen Angebot. Je nach Lage des Objekts sind wir in rund 20 Minuten bei Ihnen.
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