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Winterdienst in Graz

Räumpflicht 6 bis 22 Uhr · jeder Einsatz dokumentiert

Eigentümer und Verwalter von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr geräumt und bei Glatteis gestreut sind. ASE übernimmt das für Gehsteig, Zufahrt und Parkflächen – mit Bereitschaft vor Tagesbeginn und dokumentierten Einsätzen. Der Stützpunkt liegt in Feldkirchen bei Graz.

Winterdienst von ASE Facility Services: Räumung eines Gehsteigs in Graz
  • Räumpflicht von 6 bis 22 Uhr übernommen
  • Bereitschaft von 1. November bis 15. April
  • Jeder Räum- und Streueinsatz dokumentiert
  • Streuung mit zugelassenem Basaltsplitt

Warum ASE

Was guten Winterdienst ausmacht

Vor sechs Uhr fertig

Die Räumpflicht beginnt um sechs Uhr. Vom Stützpunkt Feldkirchen bei Graz beträgt die Fahrzeit ins Stadtgebiet rund fünfzehn Minuten, was einen Einsatzbeginn in den frühen Morgenstunden ermöglicht.

Jeder Einsatz dokumentiert

Zeitpunkt und Umfang jedes Räum- und Streueinsatzes werden festgehalten. Diese Aufzeichnung ist im Schadensfall der Nachweis, dass die Räumpflicht erfüllt wurde.

Streumittelverordnung eingehalten

In Graz sind Auftausalze auf Gehe- und Fahrflächen grundsätzlich verboten, auch auf privaten. Wir streuen mit Basaltsplitt in der zugelassenen Körnung und kehren ihn nach der Saison ab.

23 Touren parallel

Bei Dauerschneefall sind alle Objekte gleichzeitig betroffen. ASE fährt 23 aktive Touren mit eigenem Fuhrpark und betreut damit 345 Objekte unter Vertrag.

Ganzjährig aus einer Hand

Viele Objekte werden von ASE über das ganze Jahr betreut – Hausbetreuung, Grünflächen, Kehrdienst. Die Fläche, die Zufahrten und die Lagermöglichkeiten für Streugut sind dadurch bereits bekannt.

16
Jahre Erfahrung
145
Mitarbeitende
860
betreute Objekte
10 km
bis Graz-Zentrum
4,3
aus 53 Google-Bewertungen

Leistungsumfang

Leistungsverzeichnis Winterdienst

In der Regel beinhaltet das Angebot folgende Leistungen. Der verbindliche Umfang wird beim Vor-Ort-Termin festgelegt.

  • Schneeräumung von Gehsteigen, Zufahrten und Parkflächen
  • Streuung mit Splitt oder Salz nach Untergrund
  • Handräumung enger Bereiche und Eingänge
  • Bereitschaftsdienst und Kontrollfahrten
  • Schneeabtransport bei Platzmangel
  • Dokumentation der Einsätze für die Haftung

Preise

Was kostet Winterdienst in Graz?

Winterdienst wird als Saisonpauschale kalkuliert, weil der Aufwand nicht in einzelnen Einsätzen liegt, sondern in der durchgehenden Bereitschaft. Verbindlich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin.

ab 225 € pro Saison, netto

270 € inkl. 20 % USt

Im Preis enthalten

  • Bereitschaft vom 1. November bis 15. April, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Räumung und Streuung im Rahmen der Pflicht von 6 bis 22 Uhr
  • Streuung mit zugelassenem Basaltsplitt, Körnung 2 bis 8 mm
  • Splittkehrung nach Saisonende
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Streumittel

Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Maßgeblich ist das Angebot nach dem Vor-Ort-Termin – dieser ist wie das Angebot kostenlos und unverbindlich.

Entscheidungshilfe

Vorteile und Nachteile beim Outsourcing

Winterdienst lässt sich mit eigenem Personal und eigenem Gerät oder über einen Dienstleister abdecken. Die Entscheidung betrifft vor allem die Bereitschaft: Wer beobachtet das Wetter, wer ist um vier Uhr morgens erreichbar, und wer stellt Fahrzeuge und Streumittel bereit. Die folgende Gegenüberstellung nennt die Punkte, die in der Praxis den Ausschlag geben – in beide Richtungen.

Top 5 Vorteile

  • Keine eigene Winterdienstmannschaft erforderlich Personal, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte werden vom Dienstleister bereitgestellt.
  • Bereitschaft bei Schnee und Glatteis Professionelle Winterdienstunternehmen organisieren Bereitschaftsdienste und reagieren abhängig von Wetter und Straßenverhältnissen.
  • Weniger organisatorischer Aufwand Wetterbeobachtung, Einsatzplanung, Streumittel und Dokumentation werden ausgelagert.
  • Professionelle Fahrzeuge und Ausrüstung Der Auftraggeber muss keine eigenen Schneepflüge, Streugeräte oder Spezialfahrzeuge anschaffen und warten.
  • Dokumentierte Leistungserbringung Professionelle Anbieter dokumentieren ihre Einsätze und unterstützen damit die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Leistungen.

Top 5 Nachteile

  • Abhängigkeit von der Einsatzorganisation des Dienstleisters Besonders bei starkem Schneefall müssen zahlreiche Objekte gleichzeitig betreut werden.
  • Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern Reaktionszeiten, Fahrzeugausstattung und Personalressourcen können sich deutlich unterscheiden.
  • Kosten können je nach Winter schwanken Bei einer Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen kann ein schneereicher Winter höhere Kosten verursachen.
  • Objektspezifische Anforderungen müssen klar definiert werden Zufahrten, Gehwege, Prioritätsflächen und Einsatzzeiten sollten bereits vor Saisonbeginn eindeutig festgelegt sein.
  • Kurzfristige Sonderleistungen müssen abgestimmt werden Zusätzliche Räumflächen oder außergewöhnliche Wetterereignisse können zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen.

Kennzahlen

Winterdienst in Zahlen

Alle Standorte, Stand August 2026.

Winterdienstflotte von ASE Facility Services: Pick-ups mit Schneepflug und Streuautomaten sowie die Mannschaft vor dem Betriebsgebäude
Fuhrpark und Mannschaft vor Saisonbeginn am Stützpunkt Feldkirchen bei Graz.
345 Objekte unter Vertrag
23 aktive Touren
40 Gemeinden im Einsatzgebiet
46 Mitarbeiter im Einsatz

Gut zu wissen

Winterdienst in Graz im Detail

Beim Winterdienst steht nicht die Sauberkeit im Vordergrund, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Ein Versäumnis kann zu einem Sturz und damit zu Schadenersatzansprüchen gegen den Liegenschaftseigentümer führen. Entscheidend ist deshalb, ob im Streitfall belegbar ist, dass geräumt und gestreut wurde.

Was das Gesetz in Graz verlangt

Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung: Sie verpflichtet Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet, die angrenzenden Gehsteige werktags wie am Wochenende zwischen 6 und 22 Uhr schnee- und eisfrei zu halten und bei Glätte zu streuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt die Pflicht für einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung – und sie gilt an jedem Tag, an dem es nötig ist, nicht nur werktags im engeren Sinn.

Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen. Wichtig ist dabei zweierlei: dass die Übertragung schriftlich und mit klarem Umfang erfolgt, und dass der Dienstleister seine Einsätze dokumentiert. Ohne Nachweis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage – und die Beweislage entscheidet, nicht die gute Absicht.

Streumittelverordnung: Was in Graz erlaubt ist

Die Wahl des Streumittels ist in Graz keine Ermessensfrage, sondern rechtlich geregelt. Die Streumittelverordnung der Stadt Graz verbietet den Einsatz von Auftausalzen mit mehr als einem Prozent Natriumchlorid auf Gehe- und Fahrflächen – und zwar ausdrücklich auch auf privaten Flächen. Verboten sind ebenso abstumpfende Streumittel wie Schlacke, Asche oder Blähton. Zulässig bleibt Basaltsplitt mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimetern.

Hintergrund ist die Luftqualität: Graz weist seit Jahren erhöhte Feinstaubwerte auf, und die Verordnung soll sowohl die Staubbelastung als auch die Auswirkungen auf Böden, Pflanzen und Tiere begrenzen. Ein Verstoß ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Es gibt Ausnahmen, die aber überwiegend Verkehrsflächen betreffen und nicht das durchschnittliche Objekt: Straßen mit öffentlichem Verkehr, Autobahnen und Zubringer, Straßen mit gefährlichem Gefälle, Brücken, Unter- und Überführungen, Stiegenanlagen, Haltestellen, Behindertenrampen und Fußgängerzonen. Zulässig ist außerdem Feuchtsalz, wenn es mit Geräten ausgebracht wird, die eine exakte Dosierung erlauben – dabei gilt eine Obergrenze von 15 Gramm pro Quadratmeter und Streueinsatz. Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann der Bürgermeister Auftausalz für bis zu drei Tage freigeben.

Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das zwei Dinge. Erstens: Wer selbst räumt und dabei Salz aus dem Baumarkt verwendet, riskiert eine Strafe – auch auf dem eigenen Parkplatz. Zweitens: Zum Splitteinsatz gehört die Kehrung nach der Saison, weil liegen gebliebener Splitt zermahlen wird und dann selbst zur Staubbelastung beiträgt. Beides ist bei uns Teil des Saisonvertrags.

Dachlawinen und Eiszapfen sind eine eigene Pflicht

Räumen und Streuen deckt nur einen Teil der Pflichten ab. Die Straßenverkehrsordnung verlangt zusätzlich, dass Schneewächten und Eisbildungen von Dächern entlang öffentlicher Verkehrsflächen entfernt werden. Diese Pflicht trifft die Gebäudeeigentümer, sie gilt unabhängig davon, ob ein Winterdienstvertrag besteht, und sie endet nicht mit dem Aufstellen einer Warntafel – ein Schild ist eine Ergänzung, kein Ersatz für die Entfernung.

Kritisch sind nicht die Frosttage, sondern der Wechsel: Nach mehreren kalten Tagen mit Neuschnee löst der erste Tauwettertag Dachlawinen aus, und über Eingängen und Gehsteigen bilden sich Eiszapfen. Auf Wunsch nehmen wir die Kontrolle der Dachränder und Vordächer in die Winterdienstrunde auf und melden Auffälligkeiten. Die Entfernung selbst wird gesondert vereinbart, weil sie je nach Dachform Hebebühne, Absturzsicherung oder eine kurzfristige Absperrung des Gehsteigs erfordert.

Bereitschaft ist die eigentliche Leistung

Der eigentliche Aufwand im Winterdienst liegt nicht im Räumen, sondern in der Entscheidung: Um vier Uhr morgens muss feststehen, ob ein Einsatz nötig ist. Dafür braucht es eine professionelle Wetterprognose, Kontrollfahrten in Grenzfällen und eine Einsatzplanung, die mehrere Objekte in der richtigen Reihenfolge abfährt.

Grenzfälle sind dabei der Regelfall: gefrierender Nebel ohne Schneefall, Nachtfrost auf zuvor nasser Fläche, einsetzender Schneefall nach Beginn der Räumpflicht. In diesen Situationen entstehen die meisten Stürze, weil die Notwendigkeit eines Einsatzes nicht offensichtlich ist. Die Saison läuft bei ASE von 1. November bis 15. April, also 5,5 Monate durchgehende Bereitschaft.

Was wir übernehmen

Neben Gehsteig und Zufahrt räumen wir Parkflächen, Tiefgaragenzufahrten, Hofeinfahrten, Müllplätze und Zugänge zu Nebengebäuden. Wo enge Bereiche maschinell nicht erreichbar sind, wird von Hand geräumt. Fehlt Platz für den Schnee, organisieren wir den Abtransport.

Für Objekte, die wir ohnehin betreuen, ist der Winterdienst der einfachste Zusatz: Die Fläche ist bekannt, die Zugänge sind geklärt, und im Sommer übernehmen dieselben Leute Kehrdienst und Grünflächen. Für die 24-Stunden-Erreichbarkeit bei Extremwetter gilt derselbe Notdienst wie für alle anderen Leistungen.

Einsatzgebiet

Wo wir rund um Graz arbeiten

Betriebsgebäude von ASE Facility Services mit Firmenschild und Dienstfahrzeug

Nächster Stützpunkt

ASE Facility Services
Etrichgasse 1, 8073 Feldkirchen bei Graz

Objekt anfragen

Stadtteile

Innere Stadt · St. Leonhard · Geidorf · Lend · Gries · Jakomini · Liebenau · Puntigam · Straßgang · Eggenberg · Wetzelsdorf · Gösting · Andritz · Waltendorf · St. Peter · Mariatrost

Umlandgemeinden

Raaba-Grambach · Seiersberg-Pirka · Feldkirchen bei Graz · Kalsdorf · Werndorf · Hart bei Graz · Gratkorn · Lieboch · Premstätten

Wirtschaftsstandorte

Science Park Graz · Brauquartier Puntigam · Reininghaus · Businesspark Raaba-Grambach · Messequartier · Smart City Graz · Nikolaiplatz und Lend · Airportpark Feldkirchen

Referenzen in Graz

Objekte, die wir in Graz betreuen

Ausgewählte Objekte, die wir in Graz und im Umland laufend betreuen.

Brauquartier Puntigam in Graz – Winterdienst für Gehwege und Zufahrten im Wohn- und Büroquartier, betreut von ASE Facility Services

Graz-Puntigam

Brauquartier Puntigam

Räumung und Streuung der Zugänge, Gehwege und Fahrflächen im Wohn- und Büroquartier auf dem Areal der ehemaligen Brauerei.

Fallbeispiel ansehen
Space One in Graz-West – Winterdienst im Büro- und Gewerbekomplex, betreut von ASE Facility Services

Graz-West

Space One

Räumung und Streuung der Zufahrten und Gehflächen im Büro- und Gewerbekomplex im Westen der Stadt.

Fallbeispiel ansehen

Häufige Fragen zu Winterdienst in Graz

Was kostet Winterdienst in Graz?

Winterdienst beginnt bei ASE bei 225 Euro netto pro Saison, das entspricht 270 Euro inklusive Umsatzsteuer. Das ist eine Mindest-Saisonpauschale für kleine Flächen, Saison 2026/27. Darüber wird nach zu räumender Fläche, Anteil der Handräumung, Vertragsform und Streugut kalkuliert. Eine Saisonpauschale von November bis April ist bei den meisten Objekten die günstigere Variante, weil sie die Bereitschaft einschließt; die Abrechnung nach Einsatz lohnt sich nur bei sehr kleinen Flächen. Wir sehen uns das Objekt an und legen ein Angebot mit fixem Saisonpreis vor – kostenlos und unverbindlich.

Wann muss in Graz geräumt und gestreut werden?

Von 6 bis 22 Uhr: So schreibt es die Straßenverkehrsordnung für Liegenschaften im Ortsgebiet vor – Gehsteig und Gehweg müssen schneefrei sein, bei Glatteis ist zu streuen. In der Praxis heißt das: Der erste Einsatz muss vor sechs Uhr abgeschlossen sein, bei anhaltendem Schneefall wird tagsüber nachgeräumt. Fehlt ein Gehsteig, gilt die Pflicht für einen Streifen entlang des Fahrbahnrandes.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehsteig stürzt?

Grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft. Die Pflicht kann schriftlich auf einen Dienstleister übertragen werden – entscheidend ist dann, dass der Umfang klar geregelt ist und die Einsätze dokumentiert sind. Wir führen für jedes Objekt Aufzeichnungen über Räumung und Streuung; das ist der Nachweis, auf den es im Schadensfall ankommt. Zusätzlich sind wir betrieblich haftpflichtversichert.

Ist Salzstreuen in Graz erlaubt?

Grundsätzlich nein. Die Streumittelverordnung der Stadt Graz verbietet Auftausalze mit mehr als einem Prozent Natriumchlorid auf Gehe- und Fahrflächen, ausdrücklich auch auf privaten Flächen. Ebenfalls verboten sind abstumpfende Streumittel wie Schlacke, Asche oder Blähton. Erlaubt ist Basaltsplitt mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimetern. Ausnahmen bestehen im Wesentlichen für Verkehrsflächen wie Straßen mit öffentlichem Verkehr, Brücken, Unterführungen, Stiegenanlagen, Haltestellen und Fußgängerzonen sowie für Feuchtsalz mit exakter Dosierung, dort begrenzt auf 15 Gramm pro Quadratmeter und Einsatz. Ein Verstoß kann mit bis zu 1.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Wir streuen mit zugelassenem Basaltsplitt und kehren ihn nach der Saison ab.

Sind Dachlawinen und Eiszapfen Teil des Winterdienstes?

Nicht automatisch. Die Räum- und Streupflicht betrifft Gehsteig und Zugänge; für Schneewächten und Eisbildungen am Dach besteht nach der Straßenverkehrsordnung eine eigene Pflicht der Gebäudeeigentümer. Wir nehmen die Kontrolle der Dachränder und Vordächer auf Wunsch in die Winterdienstrunde auf und melden Eiszapfen oder Schneeüberhänge. Die Entfernung wird gesondert vereinbart, weil dafür je nach Dach eine Hebebühne, Absturzsicherung oder die Absperrung des Gehsteigs nötig ist. Eine Warntafel allein genügt nicht.

Wird der Splitt nach dem Winter wieder aufgekehrt?

Ja, die Splittkehrung nach Saisonende ist Teil des Saisonvertrags. In Graz fällt dabei mehr an als in anderen Städten, weil die Streumittelverordnung Auftausalz auf Gehe- und Fahrflächen untersagt und praktisch ausschließlich Basaltsplitt zulässt. Wo Splitt über den Winter in Eingänge und Stiegenhäuser getragen wird, ist eine Zwischenkehrung sinnvoll; bei Objekten, in denen wir auch die Hausbetreuung übernehmen, ist das ohnehin Teil der laufenden Reinigung.

Was passiert bei Dauerschneefall?

Dann wird mehrfach geräumt. Im Saisonvertrag ist das eingeschlossen, es entstehen keine Einzelkosten pro Einsatz. Bei Dauerschneefall sind alle Objekte gleichzeitig betroffen, weshalb die verfügbare Kapazität entscheidet: ASE fährt 23 aktive Touren mit eigenem Fuhrpark und betreut damit 345 Objekte in 40 Gemeinden. Fehlt Platz für den Schnee, wird der Abtransport organisiert.

Bis wann muss der Saisonvertrag abgeschlossen sein?

Sinnvoll ist Sommer oder Frühherbst. Die Saison läuft von 1. November bis 15. April; Personal, Fahrzeuge und Tourenplanung werden davor disponiert, weshalb die Kapazität ab November in der Regel vergeben ist. Anfragen während der Saison prüfen wir, eine Zusage ist dann aber nicht in jedem Fall möglich.

Werden auch Parkplatz und Tiefgaragenzufahrt geräumt?

Ja. Neben Gehsteig und Hauszugang räumen wir Parkflächen, Hofeinfahrten, Tiefgaragenzufahrten, Müllplätze und Zugänge zu Nebengebäuden. Bei Tiefgaragenzufahrten ist die Wahl des Streuguts besonders wichtig, weil Salz die Betonoberfläche und eingebrachte Metallteile angreift.

Räumt ASE auch außerhalb des Grazer Stadtgebiets?

Ja. Das Einsatzgebiet im Winterdienst umfasst 40 Gemeinden in vier Bundesländern, mit Schwerpunkt Steiermark. Rund um Graz gehören Raaba-Grambach, Feldkirchen bei Graz, Seiersberg-Pirka, Kalsdorf, Werndorf, Hart bei Graz, Gratkorn, Lieboch und Premstätten zum regulären Gebiet. Bei weiter entfernten Objekten prüfen wir vorab, ob eine Räumung bis sechs Uhr zusagbar ist.

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