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Kostenerhöhung in der Gebäudereinigung ab 1. Jänner 2026

Kostenerhöhung in der Gebäudereinigung ab 1. Jänner 2026

Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

zum 1. Jänner 2026 tritt eine bundesweite Preisanpassung in der Gebäudereinigung in Kraft. Festgelegt wurde sie von der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMWET). Heuer fällt die Anpassung differenziert aus, weil die Lohngruppen der Branche zusammengeführt werden.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Hausbetreuung und Reinigung in Wohnanlagen, Privathäusern und -wohnungen – inklusive der zugehörigen Außenflächen: +3,9 %
  • Reinigung medizinischer und technischer Labore, Seniorenheime, Pflege- und Krankenanstalten: +3,9 %
  • Unterhaltsreinigung in Gewerbe, Büros u. Ä. sowie Hotelreinigung: +3,07 %

Gut zu wissen: Die Anpassung von 3,9 % liegt unter der kollektivvertraglichen Erhöhung der betroffenen Lohngruppen – die KV-Steigerung ist heuer also bewusst nicht zur Gänze eingepreist.

Hintergrund: Die Sozialpartner haben den Kollektivvertrag über zwei Jahre angepasst. Ziel sind eine bessere, einheitlichere Einstufung der Mitarbeitenden nach Tätigkeitsbereich, eine einfachere Lohnstruktur sowie eine faire, vergleichbare Entlohnung für vergleichbare Arbeit.

Für Fragen zu Ihren konkreten Konditionen sind wir jederzeit persönlich für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr ASE Facility Services Team

WKO – Chemische Gewerbe: Kostenerhöhung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

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